Last update 27.02.2001
Copyright Frank Maraite 2001
GeoCAD-R
E.2.1.7b.4
KAFKA-Steuerdatei
Stichworte Zweck, Voraussetzung, Ablauf, Aufruf, Name der Steuerdatei, Eingabemaske, Ergebnis
Zweck Erstellen einer Steuerdatei für das Programmsystem KAFKA aus der Meßwertdatei.
Voraussetzung Sie müssen einen "kompletten" Auftrag vorliegen haben. Das heißt, daß alle Festpunkte, Messungen und Näherungswerte vorliegen müssen. Obwohl KAFKA Näherungskoordinaten selbständig rechnen kann, ist es doch von vorteil, diese von und mit GeoCAD-R vorab zu rechnen.
Ablauf Rufen Sie im Untermenü "Übertragen Meßwerte ..." den Punkt "KAFKA-Steuerdatei" auf.
Aufruf Aufruf KAFKA Steuerdatei (6 KB)
Name der
Steuerdatei
Geben Sie nun den Namen der Steuerdatei ein. Diese liegt bevorzugt in dem gleichen Pfad, in dem auch KAFKA installiert ist. Der zuletzt gewählte Pfad wird bis zum nächsten Aufruf gespeichert.
Der Vorgabedateiname setzt sich aus der Auftrags- oder Gb-Nr. plus "*.DAT" zusammen.

Name der Steuerdatei (6 KB)

Falls die Datei existiert, werden Sie gefragt, ob Sie überschreiben, erweitern oder einen neuen Namen eingeben wollen. Achten Sie jedoch darauf, daß Sie ihn nach dem Aufruf des eigentlichen KAFKA-Programms wieder so eingeben müssen.

Eingabemaske Die Bedeutung der einzelnen Steuerdaten entnehmen Sie bitte der Originalbeschreibung zu KAFKA.
Eingabemaske
der Steuerdatei
1.Teil
Steuerzeile 1 (8 KB)

Sie gelangen auf die zweite Seite, nachdem Sie die letzte Zeile mit der ENTER-Taste bestätigt haben. Sie können jedoch auch mit der "Bild abwärts" Taste die gesamte Seite bestätigen.

Eingabemaske
der Steuerdatei
2.Teil
Steuerzeile 2 (9 KB)

Nach Bestätigung dieser Eingabemaske werden Sie zum Schluß noch nach der Art der Berechnungsmethode gefragt.

Eingabemaske
der Steuerdatei
3.Teil
Anschlußpunkte (3 KB)

Auch hierzu lesen Sie bitte im Originalhandbuch KAFKA nach.

Ergebnis Es steht Ihnen nun eine Steuerungsdatei im Format *.dat für das Programm KAFKA zur Verfügung. Die Datei enthält alle nötigen Parameter, um eine Berechnung durchführen zu können (die oben genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein).