Last update 28.12.1999
Copyright Frank Maraite 1999 |
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Vermarkung |
Stichworte | Zweck, Voraussetzung, Ablauf, Aufruf, Eingabetabelle, Option, Vermarkung kurz, Vermarkung, Vermarkung ALK, Zulässig bei PA, Ergebnis, Hinweis, Datei |
Zweck | Diese Tabelle beschreibt die zulässigen Codes für die Vermarkung,
wie sie von den Katasterbehörden verwandt wird. Sie erscheint als
Hilfstabelle bei den jeweiligen Eingabefeldern im Berechnungsteil.
Um eine Anpassung an die einzelnen Bundesländer vornehmen zu können, werden die Vermarkungen länderweise verwaltet. |
Voraussetzung | Keine
Achten Sie bei einer eventullen Änderung darauf, welches Bundesland gerade aktiv ist. Sie können dies am oberen Rand des Bildschirms erkennen. |
Ablauf | Sie rufen im Menü "Datei/Systempflege.../Tabellen .../ALK-Def's..." den Unterpunkt "Vermarkung" auf. Das "L" in Klammern bedeutet, daß diese Tabelle länderabhängig ist. Daher ist der Menüpunkt auch nur zugänglich, wenn ein Land aktiv ist. |
Aufruf | |
Eingabetabelle | Nach Aufruf des Menüpunktes sehen Sie die Tabelle der Vermarkungen.
Mit den Pfeiltasten "Links" bzw. "Rechts" können Sie die einzelnen Spalten anfahren. |
Option | Am oberen Bildrand finden Sie den Menüpunkt "Option".
Hier haben Sie die Möglichkeiten:
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Vermarkung kurz | Das Feld "Vermarkung kurz" ist ein numerischer Code. |
Vermarkung | Das Feld "Vermarkung " beschreibt den numerischen Code. |
Vermarkung ALK | Im Feld "Vermarkung ALK" tragen Sie die zugehörige ALK-Vermarkung ein. Diese ist ein dreistelliger Code. |
Zulässig bei PA | 10stelliges Eingabefeld.
Hier können Sie aussuchen bei welcher Punktart (PA) die Vermarkungsart zulässig ist. Ein "Leeres Feld" (Vorgabe) bedeutet: zulässig bei allen Punkarten. Sie können aber auch auswählen, z.B. "145". Dies bedeutet, daß diese Vermarkungsart nur bei den Punktarten 1, 4 und 5 gültig ist. Eine Eingabe wirkt sich nur textlicher Art aus (siehe Kap. F.3). |
Ergebnis | Die Einstellungen werden sofort berücksichtigt. |
Hinweis | Insbesondere werden diese Definitionen in den Kapiteln E.1.2.2.8 und E.2.1.3.3 benötigt. |
Datei | Systempfad/Land/VM_ABMAR:DBF |