Last update 15.05.1998
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GeoCAD-R

E.2.4.7

Vertikalschnitt

Vertikalschnitt

Stichworte Zweck, Voraussetzungen, Ablauf, Plausibilitätsprüfung,
Zweck Das Programm dient dazu, Schnitte mit einer Vertikalebene zu bestimmen, z.B. um den Leitungsverlauf zwischen zwei Mastpunkten bei Freileitungen zu bestimmen. Es sind natürlich auch andere Anwendungen denkbar, wie Fassadenaufmaß etc..

Durch die beiden Mastpunkte wird eine Vertikalebene bestimmt. Dann werden die Neupunkte durch räumlichen Schnitt mit dieser Vertikalebene gerechnet.

Voraussetzungen
  • Der Standpunkt muß nach Lage und Höhe bekannt sein.
  • Es sind Horizontalrichtung und Zenitdistanz zu zwei Anschlußpunkten zu messen, die nach Lage und Höhe bekannt sind.
  • Eventuell vorhandene weitere Anschlüsse dienen nur der Orientierung der Richtungen zu den Neupunkten. Um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, sollten nur zwei Anschlüsse beobachtet werden.

  • Es sind Horizontalrichtung und Zenitdistanz zu beliebig vielen Neupunkten zu messen.
  • Eventuell gemessene Strecken bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

    Die Eingabe der Meßwerte erfolgt grundsätzlich über den Menüpunkt "Satzmessung" (Kap. E.2.3.5).

    Der Auftrag sollte sinnvollerweise auf "Mit Höhe" stehen.

    Ablauf Nach Aufruf des Menüpunktes "Vertikalschnitt" unter "Planung" drücken Sie "Neuer Ansatz". Dann wählen Sie den "Polaren Standpunkt" aus. Bestätigen Sie den Standpunkt, die beiden Anschlußpunkte und die Neupunkte.
    Plausibilitätsprüfung Die einzige Prüfung besteht in der Untersuchung der Höhen: 

    Hi1 := ( H1 - h1 )

    Hi2 :=  ( H2 - h2 )

    dH1 := HI - Hi1

    dH2 := HI - Hi2

    Es bedeuten:

    H1    die Höhe des ersten Anschlußpunktes

    H2    die Höhe des zweiten Anschlußpunktes

    h1    der Höhenunterschied vom Standpunkt zum ersten Anschlußpunkt, ermittelt aus Zenitdistanz und gerechneter Horizontaler Strecke

    h2    der Höhenunterschied vom Standpunkt zum zweiten Anschlußpunkt, ermittelt aus Zenitdistanz und gerechneter Horizontaler Strecke

    HI    bekannte Standpunkthöhe

    Bedeutung der Felder:
    Abhängig von der Einstellung in der Tabelle der Bezeichnungen können die Feldbezeichnungen abweichen. Daher sind diese mit Links auf die Beschreibung der Tabelle der Bezeichnungen versehen.
    Standpunkt NB-1: Erster Teil des Numerierungsbezirks
    NB-2: ZweiterTeil des Numerierungsbezirks
    PA: Punktart

    Punktnr: Punktnummer.

    Ohne Überschrift: 3-stellige Beschreibung mit Statusinformationen über Festpunkt/Neupunkt, Höhengenauigkeit und Lagegenauigkeit.
    i: Instrumentenhöhe
    Rechts: Der Rechtswert des Punktes
    Hoch: Der Hochwert des Punktes
    Höhe: Die Standpunkthöhe, nur sichtbar, wenn derAuftrag "Mit Höhe" angelegt ist.
    Anschlußpunkte NB1, NB-2, PA und Punktnr: s. o.
    H-Winkel: Horizontalrichtung
    V-Winkel: Zenitdistanz
    dR: Richtungsabweichung nach Berechnung des Abrisses.
    t: Zieltafelhöhe
    s: Strecke, aus Koordinaten gerechnet und auf die Rechenfläche bezogen
    A: Ausschluß. Ein beliebiger Eintrag in diesem Feld bewirkt, daß die Anschlußrichtung für den Abriß nicht benutzt wird.
    dQ: Mit der längsten Anschlußstrecke in eine Querabweichung umgerechnete Richtungsabweichung dR.
    dHö: Höhenabweichung des Anschlußes
    F: Kennzeichnung mit

      "x", wenn die Querabweichung oder, Mit Höhe, die Raumstrecke größer als die zulässige Querabweichung ist

      "M" die maximale Querabweichung, wenn sie größer als die zulässige Querabweichung ist

      "m" die maximale Querabweichung, wenn sie kleiner als die zulässige Querabweichung ist.

    Rechts, Hoch, Höhe: Koordinaten der Anschlußpunkte
    Neupunkte H-Winkel, V-Winkel, t, NB1, NB-2, PA und Punktnr.: s. o.
    AMN-Lage: Auswahl, ob die alte Lage oder die neue Lage genommen oder ein Mittel gebildet wird. Die genauen Regeln sind in Kap. D.5.5 beschrieben.
    s: Horizontalstrecke aus den Standpunkt- und den Neupunktkoordinaten, in der Rechenfläche. Siehe auch oben.
    dh: Der Höhenunterschied von Kippachse zu Zielpunkt.
    Rechts, Hoch, Höhe: Koordinaten der Neupunkte.
    AMN-Höhe: Auswahl, ob die alte Höhe oder die neue Höhe genommen oder ein Mittel gebildet wird. Die genauen Regeln sind in Kap. D.5.5 beschrieben.
    Zulässige Querabweichung Die zulässige Querabweichung ergibt sich zu: 0,06m bei Katastervermessung in Rheinland-Pfalz (fest). Sonst der Eintrag "Restklaffen Polar" in der Tabelle der Fehlergrenzen (Geländeklasse) (Kap. E.1.2.2.0)