Last update 15.05.1998 Copyright Frank Maraite |
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E.2.4.7 |
Vertikalschnitt |
Vertikalschnitt
Stichworte | Zweck, Voraussetzungen, Ablauf, Plausibilitätsprüfung, |
Zweck | Das Programm dient dazu, Schnitte mit einer Vertikalebene zu bestimmen,
z.B. um den Leitungsverlauf zwischen zwei Mastpunkten bei Freileitungen
zu bestimmen. Es sind natürlich auch andere Anwendungen denkbar, wie
Fassadenaufmaß etc..
Durch die beiden Mastpunkte wird eine Vertikalebene bestimmt. Dann werden die Neupunkte durch räumlichen Schnitt mit dieser Vertikalebene gerechnet. |
Voraussetzungen |
Eventuell vorhandene weitere Anschlüsse dienen nur der Orientierung der Richtungen zu den Neupunkten. Um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, sollten nur zwei Anschlüsse beobachtet werden. Eventuell gemessene Strecken bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Die Eingabe der Meßwerte erfolgt grundsätzlich über den Menüpunkt "Satzmessung" (Kap. E.2.3.5). Der Auftrag sollte sinnvollerweise auf "Mit Höhe" stehen. |
Ablauf | Nach Aufruf des Menüpunktes "Vertikalschnitt" unter "Planung" drücken Sie "Neuer Ansatz". Dann wählen Sie den "Polaren Standpunkt" aus. Bestätigen Sie den Standpunkt, die beiden Anschlußpunkte und die Neupunkte. |
Plausibilitätsprüfung | Die einzige Prüfung besteht in der Untersuchung der Höhen:
Hi1 := ( H1 - h1 ) Hi2 := ( H2 - h2 ) dH1 := HI - Hi1 dH2 := HI - Hi2 |
Es bedeuten:
H1 die Höhe des ersten Anschlußpunktes H2 die Höhe des zweiten Anschlußpunktes h1 der Höhenunterschied vom Standpunkt zum ersten Anschlußpunkt, ermittelt aus Zenitdistanz und gerechneter Horizontaler Strecke h2 der Höhenunterschied vom Standpunkt zum zweiten Anschlußpunkt, ermittelt aus Zenitdistanz und gerechneter Horizontaler Strecke HI bekannte Standpunkthöhe |
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Bedeutung der Felder: |
Abhängig von der Einstellung in der Tabelle der Bezeichnungen können die Feldbezeichnungen abweichen. Daher sind diese mit Links auf die Beschreibung der Tabelle der Bezeichnungen versehen. |
Standpunkt | NB-1: Erster Teil des Numerierungsbezirks |
NB-2: ZweiterTeil des Numerierungsbezirks | |
PA: Punktart
Punktnr: Punktnummer. |
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Ohne Überschrift: 3-stellige Beschreibung mit Statusinformationen über Festpunkt/Neupunkt, Höhengenauigkeit und Lagegenauigkeit. | |
i: Instrumentenhöhe | |
Rechts: Der Rechtswert des Punktes | |
Hoch: Der Hochwert des Punktes | |
Höhe: Die Standpunkthöhe, nur sichtbar, wenn derAuftrag "Mit Höhe" angelegt ist. | |
Anschlußpunkte | NB1, NB-2, PA und Punktnr: s. o. |
H-Winkel: Horizontalrichtung | |
V-Winkel: Zenitdistanz | |
dR: Richtungsabweichung nach Berechnung des Abrisses. | |
t: Zieltafelhöhe | |
s: Strecke, aus Koordinaten gerechnet und auf die Rechenfläche bezogen | |
A: Ausschluß. Ein beliebiger Eintrag in diesem Feld bewirkt, daß die Anschlußrichtung für den Abriß nicht benutzt wird. | |
dQ: Mit der längsten Anschlußstrecke in eine Querabweichung umgerechnete Richtungsabweichung dR. | |
dHö: Höhenabweichung des Anschlußes | |
F: Kennzeichnung mit
"x", wenn die Querabweichung oder, Mit Höhe, die Raumstrecke größer als die zulässige Querabweichung ist "M" die maximale Querabweichung, wenn sie größer als die zulässige Querabweichung ist "m" die maximale Querabweichung, wenn sie kleiner als die zulässige Querabweichung ist. |
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Rechts, Hoch, Höhe: Koordinaten der Anschlußpunkte | |
Neupunkte | H-Winkel, V-Winkel, t, NB1, NB-2, PA und Punktnr.: s. o. |
AMN-Lage: Auswahl, ob die alte Lage oder die neue Lage genommen oder ein Mittel gebildet wird. Die genauen Regeln sind in Kap. D.5.5 beschrieben. | |
s: Horizontalstrecke aus den Standpunkt- und den Neupunktkoordinaten, in der Rechenfläche. Siehe auch oben. | |
dh: Der Höhenunterschied von Kippachse zu Zielpunkt. | |
Rechts, Hoch, Höhe: Koordinaten der Neupunkte. | |
AMN-Höhe: Auswahl, ob die alte Höhe oder die neue Höhe genommen oder ein Mittel gebildet wird. Die genauen Regeln sind in Kap. D.5.5 beschrieben. | |
Zulässige Querabweichung | Die zulässige Querabweichung ergibt sich zu: 0,06m bei Katastervermessung in Rheinland-Pfalz (fest). Sonst der Eintrag "Restklaffen Polar" in der Tabelle der Fehlergrenzen (Geländeklasse) (Kap. E.1.2.2.0) |