Last update 17.04.2000
Copyright Frank Maraite 2000 |
|
|
Standard |
Stichworte | Zweck, Vorausetzung, Ablauf, Aufruf, Menüpunkte |
Zweck | Das Untermenü "Standard" enthält die in der Katastervermessung meistbenutzen Berechnungsarten. |
Voraussetzung | Sie müssen ein Projekt (Auftrag) angelegt und aktivieren (siehe Kap. E.1.1.1 bzw. Kap. E.1.1.2), um alle Menüpunkte zuzugänglich zu machen. |
Ablauf | Sie rufen im Hauptmenü den Menüpunkt "Standard" auf. |
Aufruf | |
Menüpunkte | Erläuterung der Menüpunkte. |
Orthogonalpunkt | Die Berechnungen von ebenen oder räumlichen Koordinaten nach der Methode der Orthogonalaufnahme (siehe Kap. E.2.2.1). Zudem enthält der Menüpunkt eine Pythagorasprobe. |
Polarer Standpunkt
(V-Winkel, DA) |
Bestimmung von ebenen oder räumlichen Koordinaten nach der Methode
der Polaraufnahme (siehe Kap. E.2.2.2). Diese
Variante arbeitet mit der Zenitdistanz und der Schrägentfernung.
Sie ist Voraussetzung für die Berechnung eines ebenen oder räumlichen "Polygonzuges", eines ebenen oder räumlichen "Vorwärtsschnittes", "Vertikalschnittes" oder einer ebenen oder räumlichen "Freien Stationierung". |
Polarer Standpunkt
(dZ, shor) |
Bestimmung von ebenen oder räumlichen Koordinaten nach der Methode
der Polaraufnahme (siehe Kap. E.2.2.3).
Dieser Ansatz wird fast ausschließlich durch einen Ansatz Satzmessung (siehe Kap. E.2.3.5) automatisch erstellt. Der Unterschied zum Ansatz "Polarer Standpunkt (V-Winkel, DA)" ist, daß hier mit dem Höhenunterschied und der Horizontalentfernung gearbeitet wird. Sie ist Voraussetzung für die Berechnung eines ebenen oder räumlichen "Polygonzuges", eines ebenen oder räumlichen "Vorwärtsschnittes", "Vertikalschnittes" oder einer ebenen oder räumlichen "Freien Stationierung". |
Geradenschnitt | Bestimmung von ebenen oder räumlichen Koordinaten durch die Methoden des Geraden-, Lot- und Parallelschnittes (siehe Kap. E.2.2.4). |
Kreis-Geradenschnitt | Bestimmung des Schnittpunktes eines Kreises mit einer Geraden (siehe Kap. E.2.2.5). |
Bogenschlag | Bestimmung eines oder mehrerer Punkte durch Bogenschlag von zwei gegebenen Punkten aus (Schnitt zweier Kreise). Bestimmung der orthogonalen Absteckwerte der Neupunkte bezogen auf die beiden gegebenen Punkte (Höhe und Höhenfußpunkt) (siehe Kap. E.2.2.6). |
Bogenpunkte | Berechnen von Punkten auf einem Kreisbogen und dazu parallelen Kreisbögen. Dem Bogenanfang kann eine von Null verschiedene Station zugeordnet werden. Falls auch ein Bogenendpunkt eingegeben wird, kann durch Variation der Zahl der Zwischenpunkte eine optimale Pfeilhöhe ermittelt werden (siehe Kap. E.2.2.7). |
Spannmaßkontrolle | Mit diesem Programm können ebene Kontroll- oder Spannmaße
geprüft werden (siehe Kap. E.2.2.8).
Räumliche Spannmaßkontrollen finden Sie im Kapitel E.2.5.C. |
Pythagorasprobe | Rechnet in örtlichen, rechtwinkligen Dreiecken die Streckenkontrolle (siehe Kap. E.2.2.9). |
Ortho+Polarabst. | Bestimmung der Absteckwerte von bereits vorliegenden Punkte (Koordinaten)
bezüglich einer Standlinie, definiert durch Anfangs- und Endpunkt.
Dabei werden sowohl orthogonale (Abszisse u. Ordinate) wie polare (Richtung
u. Strecke) Absteckwerte berechnet.
Diese werden sowohl auf den Anfangs- (PA) wie auch auf den Endpunkt (PE) bezogen (siehe Kap. E.2.2.A). |
Flächenberechnung | Mit dem Programm Flächenberechnung werden Flächeninhalte
von Polygonen, auch durch Bögen begrenzte, bestimmt (siehe Kap. E.2.2.B).
Zudem werden bei dreieckigen Flächen Volumeninhalte berechnet (Prismenmethode).
Neben der Fläche rein aus Koordinaten werden wahlweise auch die Fläche in der Gauß-Krüger-Ebene und/oder in der Geländehöhe ausgegeben. |
Ortho-Absteckung | Projekt als Katasterauftrag a) oder als Ingenieurauftrag b): |
Einrechnen in Gerade | Bestimmt Punkte (Koordinaten), die z.B. polar aufgemessen wurden, um
dann zwangsweise in eine Gerade eingerechnet werden sollen (siehe Kap.
E.2.2.D).
Das bisherige Ordinatenmaß wird mit ausgegeben. |
3-Punkt-Bogen | Berechnet aus drei Punkten den Kreismittelpunkt, Radius, Umfang, Stationierung und Bogenlänge. Dazu Schnittwinkel und Zentriwinkel (siehe Kap. E.2.2.E). |